Mit dem am 10.10.2007 verkündeten Urteil – 5C C 450/07 – hat das AG Völklingen im schriftlichen Verfahren für Recht erkannt, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 89,59 € nebst Zinsen i. H. von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.05.2007 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Die Berufung gegen das Urteil wird nicht zugelassen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Da es sich um ein Urteil im schriftlichen Verfahren handelt, ist der Tatbestand des Urteils nicht angegeben. Es folgenden die Entscheidungsgründe, die ich nachstehend wortwörtlich angebe: