GDV-Datenschutz
https://www.datenschutzzentrum.de/wirtschaft/20070703-his.htm#6
Ohne Worte – da sprachlos!!!
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Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung
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Ohne Worte – da sprachlos!!!
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Die 8. Zivilkammer des Landgerichtes Karlsruhe hat mit Urteil vom 14.09.2007 (8 O 191/06) dem Geschädigten restlichen Schadensersatz bei fiktiver Schadensabrechnung mit Stundenverrechnungssätzen einer Markenwerkstätte sowie die Ersatzteilaufschläge und Verbringungskosten und die vollen Sachverständigenkosten zugesprochen.
Aus den Gründen:
Die zulässige Klage hatte in dem zugesprochenen Umfang Erfolg. Der Kläger hat einen Anspruch aus §§ 7, 17 StVG in Verbindung mit § 249 BGB in Höhe des zugesprochenen Restbetrages.
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Das Amtsgericht Völklingen hat mit Urteil vom 12.03.2008 (5C C 733/07) die HUK-Coburg verurteilt, restliches Sachverständigenhonorar in Höhe von 282,45 € nebst Zinsen zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreites und die dem Streitverkündeten (Schadenssachverständigen) entstandenen Kosten und Auslagen zu tragen. Die Berufung gegen das Urteil wird nicht zugelassen.
Aus den Gründen:
Der Unfallgeschädigte macht gegenüber dem eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer, der HUK-Coburg, restliches außergerichtlich nicht reguliertes Sachverständigenhonorar in Höhe von 282,45 € nebst Zinsen geltend.
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Unter der Überschrift "Schadenmanagement der DEVK" berichtet ein freier Sachverständiger, wie seitens eines geschulten DEVK-Sachbearbeiters selbst gegenüber einem Dritten versucht wird, das Unfallopfer massiv ins Unrecht zu versetzen. Der Sachverständige hat seinen Erfahrungsbericht zur Veröffentlichung im Captain-HUK Blog freigegeben.
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Sehr geehrte Leser und Benutzer von Captain HUK,
wie Sie vielleicht festgestellt haben, wurde in der rechten Menüleiste bei der Rubrik Urteile (oben rechts) am 20.03.2008 eine Änderung vorgenommen. Ab sofort ist es möglich, Urteilslisten zu den einschlägigen Unfallthemen aufzurufen bzw. herunterzuladen und auszudrucken.
Zum ursprünglichen Thema “Sachverständigenhonorar” wurden nun auch die Themen “Ersatzteilzuschläge/UPE-Aufschläge”, “fiktive Abrechnung”, “Stundenverrechnungssätze” und “Verbringungskosten” hinzugefügt. Diese Idee ist schon seit längerem in Planung und konnte nun endlich realisiert werden. Nichtzuletzt durch die Mithilfe eines engagierten Kollegen, der in den letzten Jahren alles zur fiktiven Abrechnung fleißig “gesammelt” und archiviert hat. Hierdurch hat nun jeder die Möglichkeit, der Versicherungswirtschaft “gebührend” zu begegnen.
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Ein m.E. wichtiger Hinweis für alle Internetnutzer, insbesondere Shopbetreiber pp.
Heute wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die Muster für Belehrungen noch klarer gefasst, die Unternehmer Verbraucherinnen und Verbrauchern über ihre Widerrufs- und Rückgaberechte erteilen müssen. Die Neufassung wird am 1. April 2008 in Kraft treten.
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Quelle: http://www.golem.de/0701/50145-2.html
Zitat:
Abgelegt in AUTOonline, Allgemein, Erfreuliches, Netzfundstücke, Urheberrecht, Wichtige Verbraucherinfos, car.tv"Die Bundesregierung hat heute (24. Januar 2008) den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie beschlossen. Das Gesetz soll den Kampf gegen Produktpiraterie erleichtern und damit das geistige Eigentum stärken. Zudem soll das Gesetz die Abmahngebühren gegen Verbraucher bei geringfügigen Urheberrechtsverstößen auf 50,- Euro begrenzen.
Künftig sollen Rechtsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen diese Dritten einen Auskunftsanspruch haben."
Nach dem Entwurf sind Auskunftsansprüche gegen Dritte zudem nicht nur dann vorgesehen, wenn bereits ein gerichtliches Verfahren eingeleitet ist. Auch im Vorfeld, wenn eine Rechtsverletzung offensichtlich ist, sollen Rechteinhaber künftig einen Auskunftsanspruch erhalten. So könne derjenige, dessen Rechte verletzt werden, leichter herausfinden, gegen wen er überhaupt gerichtlich vorgehen muss, heißt es zur Begründung aus dem Ministerium."
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Ist alles was machbar ist, auch erlaubt?
Nachdem hier im Blog schon auszugsweise – DAS INTERVIEW: „AUF UNSER BRANCHENNETZ KANN MAN SICH VERLASSEN" – uns Bloggern und Usern zur Kenntnis gebracht wurde, liegt es auf der Hand – das kann doch noch nicht alles sein. Seit 9 Monaten ist auf den Seiten des GDV zu lesen, wie die Versicherer das "Papierlose Büro" anvisieren. Stolz wird Verkündet, wer mit ins Boot darf bzw. muss. Mit am Ruder unsere Bundesregierung und demnächst auch die Justizbehörden? Der GDV, eine Schaltstelle zum unbegrenzten Datenaustausch. Daten der Versicherungsnehmer an alle und jeden – zu jedem Sachverhalt. All dies, ohne dass der "Kunde" auch nur ansatzweise davon Kenntnis erhält?
Auszug Interview:
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Die 40. Zivilabteilung des Amtsgerichtes Bochum hat mit Urteil vom 06.03.2008 (40 C 576/07) die beklagte Haftpflichtversicherung HUK Allgemeine Versicherung, Coburg, verurteilt, an den klagenden Sachverständigen 93,72 € nebst Zinsen zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreites sind der Beklagten auferlegt worden. Die Berufung gegen das Urteil ist nicht zugelassen worden.
Aus den Gründen:
Die Klage ist in vollem Umfange begründet. Zunächst hat der Amtsrichter festgestellt, dass der Kläger (Sachverständiger aus Witten) Inhaber der gegen die Beklagte gerichteten Forderung ist. Die zwischen dem Kläger und dem Geschädigten vereinbarte Abtretung der Honorarforderung ist wirksam. Sie stellt keinen Verstoß gegen das Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz dar. Die Abtretung ist auch ausdrücklich an Erfüllung Statt erfolgt.
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Die klagende KRAVAG Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungs AG verlangte von dem Beklagten Schadensersatz wegen fehlerhafter Erstellung eines Sachverständigengutachtens und erlitt bei dem Amtsgericht Achern mit Urteil vom 03.03.2008 -2 C 140/07- Schiffbruch.
Die Klägerin ist der Ansicht, ihr stünde ein Schadensersatzanspruch wegen Schlechterfüllung des Sachverständigenvertrages gegen die Beklagten zu, weil diese ihre Pflichten aus dem Sachverständigenvertrag verletzt hätten. Die Sachverständigen hätten bei der Ermittlung des Restwertes auch die Internetrestwertbörse car.tv berücksichtigen müssen, dies insbesondere deswegen, da ein entsprechender Abrechnungsposten in ihrer Rechnung enthalten sei.
Abgelegt in Haftpflichtschaden, KRAVAG Versicherung, Restwert - Restwertbörse, Urteile, Willkürliches, car.tv
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