Seltsames Rechtsverständnis der HUK

Bei der Regulierung eines Verkehrsunfalles für einen Mandanten mit der HUK ist mir folgendes passiert: Gutachten eines VKS-Sachverständigen (hier auch Autor), das Reparaturkosten von 4039,36 EUR ausweist. Wiederbeschaffungswert netto 6174,00 EUR, Restwert: 1614,34 EUR. Anschreiben an die HUK unter Beigabe des Gutachtens und Verweis darauf, dass der Schaden in Eigenregie vollständig repariert wird.

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Anwalt der HUK-Coburg Versicherung lässt Geschädigte im Rahmen des Rechtsstreites durch unrichtiges Bestreiten der Auftragserteilung in die Gefahr des Prozessbetruges laufen

und im Nachsatz: Glaubwürdigkeit der Aussagen vom Gutachter und Glaubwürdigkeit der Aussagen der HUK-Coburg-Versicherung Sachverhalt Urteil mit Prozessbetrug: Zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens lag keine schriftliche Auftragserteilung durch die Auftraggeberin vor. Dies machte sich die HUK-Coburg Versicherung zu nutze, indem sie sich kurzfristig mit der Geschädigten in Verbindung setzte. Uns ist in diesem Fall nicht bekannt, mit welchen Aussagen es der Versicherung gelang, unsere Auftraggeberin zu veranlassen,  nunmehr durch den Anwalt der Versicherung behaupten zu lassen, sie hätte das Gutachten nicht in Auftrag gegeben. In der Regel behauptet die Versicherung, der Geschädigte müsse die Gutachterkosten selber tragen, weil der Gutachter eine nicht prüfbare Rechnung erstellt hat (entsprechendes Scheiben an unser Büro liegt vor).   Urteil: Amtsgericht Stendal Az.: 3 C 96/05 (3.1)  Klage des Sachverständigen gegen Auftraggeber, da HUK-Coburg die Rechnung zum Gutachten auf Grund der Abtretung nicht ausgeglichen hat. ….für Recht erkannt:

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VERSICHERER TRICKSEN GESCHÄDIGTE AUS

Verbraucherinformation Allianz, HUK, DEVK, HDI usw. usw.  Nach einem Verkehrsunfall haben geschädigte Autofahrer das Recht, einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Eine WISO-Stichprobe zeigt, dass einige Autoversicherer versuchen, dieses Recht zu umgehen.

Insbesondere das Recht, einen neutralen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, versuchen die Versicherer zu umgehen. Vier Versicherer rieten den WISO-Testern, eine Abtretungserklärung zu unterschreiben.

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Die schikanöse Prozessflut der HUK-Coburg 1.Teil

Vorbereitung zum Aufbau einer zentralen Datenbank.

Sehr geehrte Leser,

Unbemerkt von den meisten Mitmenschen in Deutschland, spielt sich nun seit ca. 10 Jahren ein erbitterter Krieg zwischen der HUK-Coburg und den neutralen u. unabhängigen Sachverständigen ab.

Dass es hier klar um die Verdrängung des so störenden Verbraucherschutzes geht, welchen die Kfz.-Sachverständigen noch garantieren, ist nur in der Branche bekannt. Die HUK-Coburg begründet dies allerdings völlig anders und verweist, wie sollte es auch sonst sein, auf die steigenden Kosten der Mitgliederbeiträge.
Das wirkt immer hat man sich wohl gedacht, aber gewaltig verrechnet.
Tausende verlorene Honorarprozesse der HUK-Coburg gegen die neutralen und unabhängigen Kfz.-Sachverständigen gingen zu Lasten der Versichertengemeinschaft und verschlangen Unsummen der Beitragseinnahmen.

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„LEX- ASSEKURANZA“ Zum Regulierungsgebaren verschiedener Versicherungen

Aus Gründen der Fairness soll hier auch mal Erfreuliches für die HUK veröffentlicht werden, nämlich: Das Schwarze „HUK- Schäflein“ hat jetzt schwarze Spielkameraden und ist nicht mehr so alleine in der weißen Herde.

HuK-Schaf

Hier gefunden.

Bitte selbst ausmalen!

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Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen – der BGH hat entschieden

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen über die Frage zu entscheiden, welche Vergütung Kraftfahrzeug-Sachverständigen für die Erstellung von Gutachten über Kraftfahrzeugschäden gegenüber ihren Auftraggebern zusteht.

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Brandaktuell

Der SV Frank Schmidinger obsiegt beim BGH gegen die HUK Coburg.

Im Verfahren mit Urteil vom 04.04. hebt der BGH das Urteil des LG Traunstein auf und verweist die Sache an das LG Traunstein zurück. Vor einer Billigkeitsprüfung nach den §§ 315, 316 BGB sei zunächst einmal zu prüfen, ob nicht doch eine Vergütungsvereinbarung im Sinne des § 632 BGB vorliege. Das sei der Fall wenn es eine übliche Vergütung gebe. Hierzu habe das Berufungsgericht zu kurz gegriffen; es habe nur auf die Vergütungssätze abgestellt; möglicherweise komme es aber insoweit auf den Vergütungsmodus an. Vorläufes Fazit: Wenn es einen bundesweit üblichen Berechnungsmodus gibt (pauschales Grundhonorar in Abhängigkeit von der Schadenshöhe) kann eine Vergütungsvereinbarung auf diesen Modus im Sinne von § 632 BGB vorliegen. Nach dieser Entscheidung wird sich das LG Traunstein erneut mit dem Fall befassen müssen. Die latest-news werden unverzüglich nachgereicht.

Mitgeteilt von Peter Pan am 04.04.06

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Upps!

In einem Mahnbescheidsverfahren gegen die HUK Coburg Allg. Vers. AG ergeht Vollstreckungsbescheid gegen die HUK Coburg Allg. Vers. AG. Gegen diesen Vollstreckungsbescheid legt die HUK Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. Einspruch ein. Die Entscheidung des AG Frankfurt vom 10.09.2003 lautet wie folgt:

Der Einspruch der HUK Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G., Willi-Hussong-Str. 2, 96442 Coburg gegen den Vollstreckungsbescheid des AG Hünfeld vom 30.12.2002, Az: … wird als unzulässig verworfen. Die HUK Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G., Willi-Hussong-Str. 2 in 96442 Coburg hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Aus den Tatbestands- und Entscheidungsgründen:

Gegen die Beklagte ist die aus dem Tenor ersichtliche Entscheidung ergangen. Sie ist am 07.01.2003 zugestellt worden. Die HUK Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg hat gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt, der am 13.01.2003 bei Gericht eingegangen ist. Der Einspruch ist als unzulässig zu verwerfen (§§ 341 I und II, 700 I ZPO), da er nicht von der Antragsgegnerin im Mahnverfahren sondern ohne Vertretungszusatz von einer am Mahnverfahren nicht beteiligten Dritten, der HUK Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg, eingelegt worden ist.

 
Mitgeteilt von Peter Pan im April 2006

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Reaktionen auf das OLG Naumburg Urteil vom 20.01.2006 AZ 4 U 49/05 – Unterlassungsanspruch des SV gegen HUK-Coburg Versicherung

Liebe Leser, wir hatten uns entschlossen, dass Spiel der HUK-Coburg Versicherung – der Kfz-Gutachter ist der Böse –  weil er nicht nachvollziehbare Rechnungen erstellt, darum  „lieber“ Geschädigter musst du dich jetzt von deinem Gutachter verklagen lassen, zu beenden und Klage wegen Ausgleich unseres Honorars aus abgetretenem Recht und auf Unterlassung am OLG Naumburg eingereicht. Das Urteil erging am 20.01.2006 und lautet wie folgt:

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Kürzungen bei Stundenverrechnungssätzen

Fiktive Abrechnung;die Versicherung kürzt die Stundenverrechnungssätze.

Was tun: In einer sehr ausführlichen und fundierten Entscheidung hat das Landgericht Bochum solchen Kürzungen eine Absage erteilt; die Porsche-Entscheidung des BGH ist natürlich entgegen der Auffassung einiger Versicherer bei fiktiver Abrechnung anwendbar, eine Kürzung auf mittlere Verrechnungssätze oder auf die Stundensätze einer nicht markengebundenen Wekstatt muss der Geschädigte nicht hinnehmen.(LG Bochum 5S 79/05 vom 09.09.2005).

Urteilsliste "Fiktive-Abrechnung" zum Download >>>>>

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hukcoburg – Bericht einer Geschädigten

Ich habe einen etwas älteren aber schönen Erfahrungsbericht einer Unfallgeschädigten bei Ciao gefunden. Der Unfallverursacher war bei der hukcoburg versichert. Wie bereits in einen ältern Beitrag über die Schadensregulierung beschrieben, ist die Abwicklung der hukcoburg, nicht so, wie man es erwarten würde. Äußerst kurios finde ich folgendes:

Vier Wochen nach dem Unfall kam endlich (juhu) der normalerweise bei jedem Schaden nach drei Tagen eintreffende übliche bla-bla-Brief bestätigen Eintrittspflicht, Schadennummer etc. Der Teufel steckte im Detail und war fast zu überlesen. Auf Seite 2 wies man mich darauf hin, dass Kosten für einen Mietwagen und Nutzungsausfall nicht erstattet würden, weil das Fahrzeug „nur beschädigt“ sei und davon ausgegangen werden müsste „das dies weiterhin genutzt“ worden wäre. Ich war eindeutig im falschen Film! Der HUK lag die Abmeldebescheinigung der Zulassungsstelle vor, das Gutachten mit dem Totalschaden und den zugehörigen Fotos – war wohl mittlerweile alles eingescannt. Aber das stört doch eine HUK nicht. Die unterstellten tatsächlich, dass ich mit einem Schrotthaufen auf 3 Rädern, nem abgefetzten Kotflügel, ner halben Tür, ohne Stoßfänger, Scheinwerfer und einer Motorhaube, die auf halbe Höhe der Scheibe geschoben war, noch munter in der Gegend herum fuhr, wie originell.

Da hofft man, wenn es unglücklicherweise zum Unfall kommt, dass der Schadensverursacher nicht bei der hukcoburg gut versichert ist.

Hier kann man den gesamten Leidensweg lesen.

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Totalschaden mit allen Mitteln

Trend bei den Haftpflicht u. Kasko (HuK) Versicherungen. Im Kaskoschaden (Vertragsrecht) ist der VN (Versicherungsnehmer) gegenüber der Versicherung weisungsgebunden, solange sich dieses im Rahmen der Vertretbarkeit bewegt. Somit ist der VN, gemäß der Praxis, vorerst gebunden den Sachverständigen der Versicherung zu nehmen. Erst wenn der VN mit dem Gutachten der Versicherung nicht zufrieden ist bzw. den Verdacht hat, dass das Gutachten der Versicherung nicht stimmt, kann er das Gutachten von einem unabhängigen freien Sachverständigen überprüfen lassen.

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