Erneutes Honorarurteil gegen HUK-Coburg
Das Amtsgericht Merzig hat mit Urteil vom 28.11.2007 (24 C 637/07) die HUK-Coburg Allgemeine Versicherungs AG verurteilt, restlich nicht reguliertes Sachverständigenhonorar zu zahlen. Da es sich um ein vereinfachtes Verfahren im schriftlichen Rechtsstreitsverfahren handelt, hat das Gericht von der Darstellung des Tatbestandes abgesehen. Die Entscheidungsgründe gebe ich nachstehend (teilanonymisiert) bekannt:
“Die Klage ist zum überwiegenden Teil begründet. Bei dem Grunde nach unstreitiger Haftung der Beklagten für die Folgen des Verkehrsunfalles vom 28.04.2007 auf der A 8 in Höhe der Abfahrt Merzig ist die Beklagte nach § 249 Abs. 1 und 2 BGB verpflichtet, auch die vom Kläger geltend gemachten Sachverständigenkosten in der zugesprochenen Höhe zu ersetzen.
Abgelegt in HUK-Coburg Versicherung, Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile
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