Immer wieder bekommen wir Rückmeldungen von Geschädigten bzw. sehen am ausbleibenden Honorar, dass die Versicherung die Zahlung der Schadenersatzansprüche über Monate hinauszögert.
Was sind hierfür die Hintergründe?
Nach meinem jetzigen Kenntnisstand werden die eingehenden Gutachten von den freien Sachverständigen, welche von diesen nach wie vor auf dem Postweg versandt werden, erstmal eingescannt. Nach dem Einscannen werden die Gutachtenschriftstücke vernichtet.
Dies dürfte aus meiner Sicht ohne die Erlaubnis des Geschädigten so nicht geschehen. Denn das Gutachten ist und bleibt immer das Eigentum des Auftraggebers. Der Versicherer bezahlt nämlich nicht das Gutachten, sondern ersetzt dem Geschädigten lediglich die durch das Unfallgeschehen entstandenen Auslagen. Weiterhin kann es erforderlich sein, dass bei tatsächlich nicht eindeutigem Schadenhergang gerade die Originalfotos noch für ein Gerichtsgutachten benötigt werden.
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